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   LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13   

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https://dejure.org/2013,48078
LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13 (https://dejure.org/2013,48078)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.12.2013 - 17 Sa 849/13 (https://dejure.org/2013,48078)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 (https://dejure.org/2013,48078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Arbeitszeitreduzierung 10 Tage pro Monat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ablehnung eines Teilzeitbegehrens wegen vermeintlicher Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13
    Anderenfalls kann nicht überprüft werden, ob es sich bei den anfallenden Mehrflugstunden überhaupt um einen entgegenstehenden betrieblichen Grund handelt und ob ihm ggf. das nötige Gewicht zukommt (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8) .

    Die Festlegung einer sog. Überforderungsquote ist den Tarifvertragsparteien vorbehalten, § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Auch die Besonderheiten des Luftverkehrs entbinden die Beklagte nicht davon, die im Zeitpunkt der Ablehnung bestehenden konkreten Planungsunwägbarkeiten darzulegen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO).

    Hierbei wird nicht verkannt, dass zu der dem Arbeitgeber vorbehaltenen Organisation und Gestaltung des Betriebs auch die Entscheidung gehört, die Belegschaftsstärke festzulegen, mit der das Betriebsziel erreicht werden soll, damit auch die Entscheidung über die erforderliche Kapazität an Arbeitskräften und Arbeitszeit (BAG 24. Juni 2007 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Dies wäre erforderlich gewesen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) , da nur dann erkennbar ist, ob überhaupt und ggf. welche zusätzliche Beeinträchtigung der Urlaubsplanung mit dem Verteilungswunsch der Klägerin einhergeht.

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Auszug aus LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13
    Von daher kann die Kammer nach wie vor offen lassen, ob Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überhaupt einen hinreichend gewichtigen Grund für die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens darstellen (verneinend LAG Rheinland-Pfalz 11. September 2004 - 10 Sa 1307/03 - NZA-RR 2004, 341; bejahend LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) und ob die Beklagte wegen Verletzung der Verhandlungsobliegenheit, § 8 Abs. 3 TzBfG, gehindert wäre, diesen Umstand dem Teilzeitbegehren der Klägerin entgegenzuhalten (hierzu BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2004 - 10 Sa 1307/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - entgegenstehende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13
    Von daher kann die Kammer nach wie vor offen lassen, ob Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überhaupt einen hinreichend gewichtigen Grund für die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens darstellen (verneinend LAG Rheinland-Pfalz 11. September 2004 - 10 Sa 1307/03 - NZA-RR 2004, 341; bejahend LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) und ob die Beklagte wegen Verletzung der Verhandlungsobliegenheit, § 8 Abs. 3 TzBfG, gehindert wäre, diesen Umstand dem Teilzeitbegehren der Klägerin entgegenzuhalten (hierzu BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1) .
  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
    Dass die Beklagte bei kurzfristig erforderlich werdenden Planänderungen oder Anpassungen an unvorhergesehene Ereignisse nicht auf den Kläger zurückgreifen könnte, wenn dieser einen freien Tag hat, ergibt sich aus seinem Recht, als Annex zum Reduzierungsanspruch einen Verteilungswunsch zu äußern (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch Blockteilzeit anbietet und die Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen könnten (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Ebenso kann aus dem Vortrag der Beklagten und vorgelegten Unterlagen entnommen werden, dass bei Freistellung des Klägers entsprechend seinem Verteilungswunsch in dem im Streit stehenden Zeitraum zwingend ein Urlaubsantrag weniger zu genehmigen wäre (vgl. Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 35).

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22

    Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4

    Dass die Beklagte bei kurzfristig erforderlich werdenden Planänderungen oder Anpassungen an unvorhergesehene Ereignisse nicht auf den Kläger zurückgreifen könnte, wenn dieser einen freien Tag hat, ergibt sich aus seinem Recht, als Annex zum Reduzierungsanspruch einen Verteilungswunsch zu äußern (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch Blockteilzeit anbietet und die Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen könnten (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Ebenso kann aus dem Vortrag der Beklagten und vorgelegten Unterlagen entnommen werden, dass bei Freistellung des Klägers entsprechend seinem Verteilungswunsch in dem im Streit stehenden Zeitraum zwingend ein Urlaubsantrag weniger zu genehmigen wäre (vgl. Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 35).

  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch der Arbeitszeit - Wünsche des

    Dass die Beklagte bei kurzfristig erforderlich werdenden Planänderungen oder Anpassungen an unvorhergesehene Ereignisse nicht auf den Kläger zurückgreifen könnte, wenn dieser einen freien Tag hat, ergibt sich aus seinem Recht, als Annex zum Reduzierungsanspruch einen Verteilungswunsch zu äußern (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch Blockteilzeit anbietet und die Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen könnten (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Ebenso kann aus dem Vortrag der Beklagten und vorgelegten Unterlagen entnommen werden, dass bei Freistellung des Klägers entsprechend seinem Verteilungswunsch in dem im Streit stehenden Zeitraum zwingend ein Urlaubsantrag weniger zu genehmigen wäre (vgl. Hess. LAG 16. Dezember 2013 -17 Sa 849/13 - Rn. 35).

  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
    Dass die Beklagte bei kurzfristig erforderlich werdenden Planänderungen oder Anpassungen an unvorhergesehene Ereignisse nicht auf den Kläger zurückgreifen könnte, wenn dieser einen freien Tag hat, ergibt sich aus seinem Recht, als Annex zum Reduzierungsanspruch einen Verteilungswunsch zu äußern (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch Blockteilzeit anbietet und die Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen könnten (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30).

    Ebenso kann aus dem Vortrag der Beklagten und vorgelegten Unterlagen entnommen werden, dass bei Freistellung des Klägers entsprechend seinem Verteilungswunsch in dem im Streit stehenden Zeitraum zwingend ein Urlaubsantrag weniger zu genehmigen wäre (vgl. Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 35).

  • LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Ansonsten könnte mit der bloßen Ungewissheit künftigen Arbeitszeitbedarfs aufgrund ungewisser beeinflussbarer oder auch nicht beeinflussbarer Faktoren jedes auf § 8 Abs. 1 TzBfG gestützte Teilzeitbegehren damit abgelehnt werde, es stehe nicht fest und könne nicht beurteilt werden, ob künftig eine höhere Personalkapazität erforderlich sei (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 29, juris).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch monatliche Blockteilzeit anbietet und Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen können (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30, aaO.).

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